Pflegegeld

Seit 2013 werden selbst organisierte, ambulant betreute Wohngruppen gefördert. Pro pflegebedürftigem Mitbewohner gibt es maximal 2.500 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro je Wohngruppe für die altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung der Wohnung. Bei einem höheren Organisationsaufwand ist ein Zuschlag von 200 Euro pro Monat und Bewohner möglich

Kombileistungen Haben Sie bei Ihrer Pflegekasse Kombileistungen beantragt, so berechnet sich das anteilige Pflegegeld wie folgt.

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